Mitarbeiterin der Praxis erläutert einem Patienten seine Behandlungsunterlagen, im Hintergrund eine Röntgenaufnahme
Gutachten

Unabhängige zahnärztliche Gutachten.

  • Ablauf
  • Termin
  • Häufige Fragen

Dr. Achim Geidl, einvernehmlich bestellter Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns und der gesetzlichen Krankenkassen.

Gutachtertätigkeit

Neutral, unabhängig, fachlich fundiert.

Neben meiner Arbeit als behandelnder Zahnarzt bin ich als einvernehmlich bestellter Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) tätig. Einvernehmlich bestellt bedeutet: Die KZVB und die gesetzlichen Krankenkassen haben mich gemeinsam für diese Aufgabe benannt. Ich bin dabei weder der Krankenkasse noch Ihrem Zahnarzt noch Ihnen als Patient verpflichtet, sondern allein der fachlichen Beurteilung.

Anlässe

Wann wird ein Gutachten erstellt?

Planung von Zahnersatz

Bevor Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zu Kronen, Brücken oder Prothesen bewilligt, kann sie die geplante Versorgung begutachten lassen. Ich prüfe dann, ob die Planung Ihres Zahnarztes fachlich sinnvoll ist und zu Ihrer Situation im Mund passt.

Mängel an Zahnersatz

Wenn Sie mit einem neuen Zahnersatz dauerhaft nicht zurechtkommen, etwa weil er drückt, nicht hält oder Beschwerden macht, kann Ihre Krankenkasse ein Mängelgutachten in Auftrag geben. Ich beurteile, ob der Zahnersatz fachgerecht angefertigt wurde und ob er nachgebessert oder erneuert werden sollte.

Parodontitisbehandlung

Auch die geplante Behandlung einer Parodontitis, umgangssprachlich Parodontose, also der Entzündung des Zahnhalteapparates, kann vor der Genehmigung begutachtet werden. Hier prüfe ich, ob die Behandlung notwendig ist und die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Ablauf für Patienten

So läuft das Verfahren ab.

  1. Auftrag durch die Krankenkasse

    Sie selbst müssen nichts beantragen. Ihre Krankenkasse beauftragt mich und informiert Sie und Ihren Zahnarzt darüber.

  2. Unterlagen

    Ihr Zahnarzt sendet mir die Behandlungsplanung, Röntgenbilder und Befunde zu.

  3. Terminvereinbarung

    Ist eine Untersuchung erforderlich, vereinbaren Sie den Termin direkt mit meiner Praxis. Rufen Sie uns dazu an, sobald Sie von Ihrer Krankenkasse über die Begutachtung informiert wurden. Manche Planungsgutachten lassen sich auch allein anhand der Unterlagen erstellen.

  4. Untersuchung in meiner Praxis

    Ich untersuche Sie persönlich und in Ruhe.

  5. Gutachten

    Ich fasse meine Beurteilung schriftlich zusammen und sende sie an Ihre Krankenkasse und Ihren Zahnarzt. Die Krankenkasse entscheidet auf dieser Grundlage und informiert Sie über das Ergebnis.

Die Kosten des Gutachtens trägt Ihre Krankenkasse. Für Sie entstehen keine Kosten.

Der Termin

Was Sie bei der Untersuchung erwartet.

Die Begutachtung ist eine reine Untersuchung, es wird nichts behandelt, gebohrt oder verändert. Ich sehe mir Ihre Zähne, Ihr Zahnfleisch und gegebenenfalls Ihren Zahnersatz in Ruhe an, prüfe Sitz und Biss und frage nach Ihren Beschwerden. Planen Sie dafür bitte 30 bis 60 Minuten ein. Die Untersuchung ist schmerzfrei. Röntgenbilder fertige ich im Rahmen der Begutachtung nicht an, die benötigten Aufnahmen erhalte ich von Ihrem behandelnden Zahnarzt.

Bei einem Mängelgutachten hat Ihr behandelnder Zahnarzt das Recht, bei der Untersuchung anwesend zu sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen das Ergebnis nicht direkt im Termin mitteile. Das Gutachten geht zunächst an Ihre Krankenkasse, von der Sie dann Bescheid erhalten. Ebenso übernehme ich als Gutachter nicht Ihre Weiterbehandlung. So bleibt meine Neutralität gewahrt.

Bitte bringen Sie mit

  • Ihre Versichertenkarte
  • das Schreiben Ihrer Krankenkasse zur Begutachtung
  • Ihren Zahnersatz, auch wenn Sie ihn derzeit nicht tragen
  • falls vorhanden eine aktuelle Medikamentenliste

Fragen zum Ergebnis

Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen entscheidet Ihre Krankenkasse. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kasse.

FAQ

Häufige Fragen zur Begutachtung.

Ihre Krankenkasse lässt eine geplante oder bereits durchgeführte Behandlung fachlich prüfen. Das ist ein übliches Verfahren und kein Zeichen von Misstrauen gegenüber Ihnen oder Ihrem Zahnarzt.

Sobald Ihre Krankenkasse Sie über die Begutachtung informiert hat, rufen Sie bitte in meiner Praxis an. Wir vereinbaren den Termin direkt mit Ihnen.

Bitte planen Sie 30 bis 60 Minuten ein.

Nein. Es wird nur untersucht, nicht behandelt. Es wird nichts gebohrt, abgenommen oder verändert.

Nein. Die nötigen Aufnahmen und Befunde erhalte ich vorab von Ihrem Zahnarzt.

Ihre Versichertenkarte, das Schreiben Ihrer Krankenkasse und Ihren Zahnersatz, auch wenn Sie ihn derzeit nicht tragen. Eine aktuelle Medikamentenliste ist hilfreich.

Nein, die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.

Bei einem Mängelgutachten darf Ihr behandelnder Zahnarzt anwesend sein. Ob er davon Gebrauch macht, entscheidet er selbst.

Nein. Das schriftliche Gutachten geht an Ihre Krankenkasse und Ihren Zahnarzt. Die Krankenkasse informiert Sie anschließend über ihre Entscheidung.

Als Gutachter übernehme ich Ihre Weiterbehandlung nicht. Nur so bleibt meine Beurteilung wirklich unabhängig.

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Sie informiert Sie über Ihre Möglichkeiten.

Bitte sagen Sie uns so früh wie möglich telefonisch Bescheid, damit wir einen neuen Termin finden.

Gutachter-Termin vereinbaren.

Bevor wir einen Termin vergeben, brauchen wir die Unterlagen Ihres behandelnden Zahnarztes. Rufen Sie uns deshalb bitte an, sobald Ihre Krankenkasse Sie informiert hat.