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Neue Regelungen für Füllungsmaterialien: Amalgamverbot ab 2025 und die Zukunft der zahnärztlichen Versorgung

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Amalgamverbot in Europa in Kraft, und es gibt neue Regelungen für zahnärztliche Füllungen. Die BEMA-Nrn. 13a bis 13d werden leicht aufgewertet, während 13e bis 13h entfallen. Ästhetische Füllungen in Mehrfarbentechnik bleiben weiterhin zuzahlungspflichtig. Diese Anpassungen treten zeitgleich mit dem Amalgamverbot in Kraft.
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